Rechtsprechung
OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung; Folgen des Fortfalls des für die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis allein maßgebenden Aufenthaltszwecks der Schutzbedürftigkeit hinsichtlich politischer Verfolgung; Entstehung eines gewichtigen ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1
Widerruf, Aufenthaltserlaubnis, Asylberechtigte, vorläufiger Rechtsschutz, Begründung, sofortige Vollziehung, Ermessen, Integration, Abschiebungsstopp
- Judicialis
AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.04.2006 - 10 F 9/06
- OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in …
Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2006 - 2 W 9/06
Die von dem Antragsteller in diesem Zusammenhang auszugsweise in die Beschwerdebegründung "eingerückte" Textpassage aus einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom "24.02.2006 - 7 B 10020/06" rechtfertigt von ihrem Inhalt her keine abweichende Bewertung.
- VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06
Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg (Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.6.2006, 2 W 9/06).Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 10 F 28/06, 10 K 100/05, 10 F 9/06 und 2 W 9/06 sowie der Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen.
Beschluss des VG des Saarlandes vom 11.4.2006, 10 F 9/06, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.6.2006, 2 W 9/06.
dazu den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.5.2006, 2 W 9/06 (Vorinstanz: 10 F 9/06) im Verfahren des Sohnes bzw. Bruders der Antragsteller Q. A.
- OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06
Widerruf einer erteilten Niederlassungserlaubnis wegen der geänderten Lage von …
Über die Erteilung eines solchen, im Verhältnis zur Niederlassungserlaubnis "geringwertigeren" Aufenthaltstitels ist vielmehr in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380, 391 zu § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG als Vorgängervorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG;… VGH Mannheim, Urt. v. 26.7.2006 - 11 S 951/06 -, ZAR 2006, 414 ff.;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 52 AufenthG, Rn. 31; unklar: OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, sowie Schäfer, in: GK-AufenthG, § 52 AufenthG, Rn. 88, 96). - OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 26/06
Widerruf der Niederlassungserlaubnis
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entsteht in den Fällen des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG mit dem Fortfall des für die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis allein maßgebenden Aufenthaltszwecks der Schutzbedürftigkeit hinsichtlich politischer Verfolgung ein gewichtiges öffentliches Interesse am Widerruf eines im Hinblick darauf erteilten ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2003 - 1 W 4/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 90, vom 7.10.2005 - 2 Q 6/05 -, SKZ 2006, 58, Leitsatz Nr. 68, jeweils noch zu § 43 Abs. 1 AuslG, und vom 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, SKZ 2006, 225, Leitsatz Nr. 67). - OVG Saarland, 14.12.2006 - 2 W 25/06
Widerruf der Niederlassungserlaubnis
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Januar 1996 beruhte allein auf dem Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 19.12.1995, dem wiederum das im Verfahren ihrer Eltern ergangene, damals nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.4.1994 - 5 K 571/93.A - zugrunde lag, das später durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben wurde (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2003 - 1 W 4/03 -, SKZ 2003, 232, Leitsatz Nr. 90, vom 7.10.2005 - 2 Q 6/05 -, SKZ 2006, 58, Leitsatz Nr. 68, jeweils noch zu § 43 Abs. 1 AuslG, und vom 23.5.2006 - 2 W 9/06 -, SKZ 2006, 225, Leitsatz Nr. 67, wonach in dieser Situation der Widerruf im Regelfall unabhängig von der längeren Dauer des Aufenthalts in Deutschland in ganz besonderer Weise geboten erscheint).